Neuigkeiten

Schulanmeldungen

Mit Beginn des Schuljahres 2023/24 werden die Kinder schulpflichtig, die in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis 30. Juni 2023 sechs Jahre alt werden. Für diese Kinder besteht seitens der Eltern Anmeldepflicht. Die Anmeldung ist durch die Sorgeberechtigten einvernehmlich vorzunehmen. Im § 43 des Schulgesetzes unseres Landes sind sowohl Rückstellungen vom Schulbesuch als auch vorzeitige Einschulungen geregelt. Es […]

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Schulinformations- und Planungssystem M-V

Wir sind verpflichtet, Ihnen Folgendes weiterzuleiten: „Schülerdaten, Personalangaben von Lehrerinnen und Lehrern: Die Datenerhebung für allgemein bildende und berufliche Schulen erfolgt in Mecklenburg Vorpommern über das interne Schulinformations- und Planungssystem M-V (SIP M-V). Wichtige Informationen zum SIP M-V können Schulleiterinnen und Schulleiter dem Betriebserlass entnehmen. Die aktuellen Erlasse und Handreichungen sind im Datentauschverzeichnis hinterlegt. Dieses

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Arbeitshefte Schuljahr 2022/2023

Wie bereits den Vorsitzenden der Klassenelternräte bei der letzten Versammlung des Schulelternrates am 11.5.2022 mitgeteilt wurde, gibt es ab dem kommenden Schuljahr eine Änderung, die das Bezahlendes Elterngrenzbetrages und somit auch den Arbeitsheftekauf betrifft. Dieser wird nun zentral durch die Stadt Rostock (Schulträger) geregelt. Der Antrag unsererseits wurde termingerecht gestellt. Heute bekamen wir die Genehmigung

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Dank

Sehr geehrte Eltern, hiermit möchte ich mich bei Ihnen für die Zusammenarbeit im vergangenen Schuljahr bedanken. Auch dieses stand wieder im Zeichen von Corona. Sie haben das Einhalten der Regeln, wie die regelmäßige Testpflicht und das Ausfüllen vielfältigster Bescheinigungen, mitgetragen. Sie haben Ihre Kinder abgeholt, wenn ein Schnelltest positiv war, zuverlässig positive PCR-Testergebnisse mitgeteilt, Ihre

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Coronafälle in der Schule

Wir haben vereinzelt Coronafälle in der Schule. Die entsprechenden Klassen werden per Eintrag ins Hausaufgabenheft informiert. Diese Kinder erhalten 5 Tests für die eigenverantwortliche Testung mit nach Hause. Es besteht keine Maskenpflicht. Auch eine schriftliche Bestätigung an die Schule, dass die Selbsttestung negativ war, muss nicht erfolgen.

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Selbsttests für die Ferien

Aus dem Hinweisschreiben des Bildungsministeriums an die Schulen: „Die Schul-Corona-Verordnung sieht keine Testpflicht für die Ferien vor. Insoweit Kinder in den Ferienhort gehen, werden sie dort mit Selbsttests versorgt, wenn es notwendig sein sollte. Als Bildungsministerium haben wir uns nach eingehender Beratung mit dem Bildungsrat und der Expertengruppe Hort/KiTa/Schule dazu entschieden, nach den Sommerferien auf

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Elternfragebogen

Sehr geehrte Eltern, im Rahmen unserer Schulentwicklung wünschen wir uns ein Feedback unserer Arbeit. Dazu haben wir einen Elternfragebogen entwickelt. Über eine Rückmeldung (anonym) Ihrerseits bis zum 30.6.2022 würden wir uns sehr freuen. Die Auswertung wird dem Schulelternrat bei der ersten Versammlung des kommenden Schuljahres bekanntgegeben. Den Link zum Fragebogen erhalten Sie in der Woche

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Änderung der Schul-Coronaverordnung

Am Donnerstag, dem 28. April 2022 tritt die 1. Änderungsverordnung der 6. Schul-Corona-Verordnung in Kraft. Folgende wichtige Veränderungen gibt es: Testpflicht: Niemand muss sich anlasslos testen. In der Schule wird nur bei plötzlichem Auftreten von leichten Symptomen (Kratzen im Hals, Halsschmerzen, leichte Abgeschlagenheit, leichte Kopf- oder Gliederschmerzen, verstopfte und/ oder laufende Nase, Niesen, leichter Husten)

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Aussetzung der Maskenpflicht

Mit Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern  vom 22.04.2022 wurden die Regelungen der Corona-Landesverordnung einstweilig ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, ab Montag, 25.04.2022, im Schulbereich das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung nur noch zu empfehlen. Die Testpflicht ist von diesem Beschluss nicht betroffen und bleibt zunächst unverändert. Das heißt, es bleibt bei der dreimaligen Testpflicht.  Das Vorhaben, zu

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